Sitemap Impressum Kontakt News oezpa GmbH


ALLGEMEINE AUFTRAGSBEDINGUNGEN der oezpa GmbH

§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich
1. Diese Auftragsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen der oezpa GmbH (im Folgenden: oezpa) und dem Kunden. Die Auftragsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von den Auftragsbedingungen von oezpa abweichende Bedingungen erkennt oezpa nicht an, es sei denn, der Geltung wurde ausdrücklich durch oezpa schriftlich zugestimmt.
2. Die Auftragsbedingungen von oezpa gelten nur gegenüber Unternehmern im
Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

§ 2 Auftragsgegenstand
1. Der Auftrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftrags/Angebots durch den Kunden zustande.
2. Der Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Dienstleistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. oezpa ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrags der Hilfe Dritter zu bedienen.

§ 3 Vergütung und Zahlungsbedingungen
1. Das im Auftrag vereinbarte Honorar versteht sich – soweit schriftlich nichts Abweichendes vereinbart ist – zzgl. Reisekosten und sonstigen Aufwendungen, soweit diese zur Durchführung des Auftrages notwendig und angemessen sind. Reisekosten werden nach entstandenem Aufwand berechnet. Flugkosten werden auf Basis der Economy-Class für Europa und auf Basis von Business Class für USA und China bzw. Übersee berechnet. Bahnkosten werden auf Basis der 1.Klasse und Pkw-Kosten in Höhe von EUR 0,50 € je gefahrenem Kilometer, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, berechnet. Reisezeiten von 1 Stunde für eine einfache Fahrt sind mit dem vereinbarten Honorar abgegolten. Weitere Reiszeit-Vergütung wird gesondert vereinbart.
2. Das vereinbarte Honorar versteht sich, soweit nichts anderes angegeben oder vereinbart ist, zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
3. Das vereinbarte Honorar ist – soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart ist – innerhalb von 14 Tagen nach der Auftragserteilung zu 50% fällig und zahlbar, der Restbetrag in Höhe von 50% ist mit Rechnungsstellung nach Beendigung des Auftrags sofort zur Zahlung fällig, soweit individuell nichts Abweichendes vereinbart worden ist.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von oezpa anerkannt sind. Außerdem ist der Kunde zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Stornierung/Beendigung des Auftragsverhältnisses
1. Die Auftragserteilung durch den Kunden im Sinne von § 2 Ziff. 1 ist bindend.
2. Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, den Vertrag vor der Erbringung der vereinbarten Leistungen zu stornieren. Die Stornierungserklärung hat schriftlich zu erfolgen. Das Recht zur Stornierung des Auftrags gilt mit der Maßgabe, dass die Vergütungspflicht des Kunden gegenüber oezpa wie folgt bestehen bleibt.
Entscheidend ist dabei immer der Zugang der Stornierungserkärung bei oezpa.
• Bis zu 30 Tage vorher - 0%
• Bis zu 21 Tage vorher - 50%
• Bis zu 14 Tage vorher - 100%
des vereinbarten Honorars. Dem Kunden wird der Nachweis gestattet, dass der im konkreten Fall angemessene Betrag wesentlich niedriger ist als der pauschalierte Betrag. Neben der vorstehenden Vergütung hat oezpa Anspruch auf Erstattung der ihr tatsächlich entstandenen Aufwendungen und Kosten.
3. Bei einer vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden nach Beginn der Durchführung des Auftrags hat oezpa Anspruch auf 100% der vereinbarten Vergütung sowie Ersatz der tatsächlich entstandenen Kosten. Liegen die Gründe der vorzeitigen Vertragsbeendigung in der Sphäre von oezpa, hat der Kunde vor Kündigung des Vertragsverhältnisses ausreichend Gelegenheit zur
Leistung bzw. Nacherfüllung zu geben und oezpa hierzu eine angemessene Frist einzuräumen. Kommt oezpa einer solchen Aufforderung nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, ist der Kunde nach Ablauf einer angemessenen Frist berechtigt, das Vertragsverhältnis außerordentlich vorzeitig zu kündigen.

§ 5 Vertraulichkeit
1. oezpa wird über alle ihr zur Kenntnis gelangten Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse auch nach Beendigung des Vertrages strenges Stillschweigen bewahren, es sei denn, der Kunde hat oezpa im Einzelfall von der Schweigepflicht ausdrücklich entbunden.
2. oezpa verpflichtet ihre Mitarbeiter zur Wahrung der Vertraulichkeit.
3. oezpa darf den Namen des Kunden in eine Referenzliste aufnehmen. Alle anderen Werbehinweise auf den Kunden bedürfen einer vorherigen Zustimmung.

§ 6 Haftung
1. oezpa haftet für die von ihr zu vertretenden Schäden im Rahmen der von ihr abgeschlossenen Versicherung, insbesondere der Betriebshaftpflichtversicherung. Der Höhe nach ist die Haftung pro Schadensfall auf EUR Mio.2 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beschränkt.
2. oezpa haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von oezpa beruhen. Soweit oezpa keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. oezpa haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern oezpa schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt; in diesem Fall ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für eine etwaige zwingende Haftung nach
sonstigen gesetzlichen Vorschriften.
3. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung von oezpa ausgeschlossen.
4. Schadenersatzansprüche des Kunden gegen oezpa hat der Kunde oezpa innerhalb von zwei Monaten nach Beendigung des Auftrags schriftlich anzuzeigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann er Ansprüche aus einer möglichen Schlechterfüllung durch oezpa nicht herleiten. Etwaige Schadenersatzansprüche gegenüber oezpa verjähren spätestens in sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Entstehung des Anspruchs.

§ 7 Mitwirkungspflicht des Kunden
1. Der Kunde verpflichtet sich, oezpa kostenlos jede erforderliche Unterstützung zu gewähren, insbesondere die für die Vertragsausführung benötigten Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Vertragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen.
2. Der Kunde verpflichtet sich weiter, auf Wunsch von oezpa für angemessene Arbeitsmöglichkeiten am Projektort zu sorgen und gibt oezpa ohne besondere Anforderung von allen Unterlagen, Vorgängen und Umständen Kenntnis, die für die Vertragsausführung von Bedeutung sein können.

§ 8 Schlussbestimmungen
1. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Auftragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt ebenfalls für die Änderung des Schriftformerfordernisses.
2. Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist der Geschäftssitz von oezpa Gerichtsstand, derzeit Erftstadt. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt hiervon die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. In diesem Falle und im Falle, dass der Vertrag eine Regelungslücke enthält, werden die Parteien die unwirksamen Bestimmungen oder die bestehenden Lücken durch eine angemessene Regelung ersetzen, die dem von den Parteien Gewollten am
nächsten kommt.

Download der AGB als PDF